Wer kann aufgenommen werden
Die Friedrich-Husemann-Klinik ist Teil des Landeskrankenhausplans. Daher haben wir mit allen gängigen Kostenträgern Vergütungsvereinbarungen. Es können daher sowohl gesetzlich-versicherte, als auch privat-versicherte Patientinnen und Patienten aufgenommen werden. Selbstverständlich behandeln wir auch Selbstzahler.
Wir behandeln sowohl ambulante Patientinnen und Patienten, als auch stationäre Patientinnen und Patienten. Für akut gefährdete Patientinnen und Patienten steht dafür eine Station zur Verfügung, die einen besonders geschützten Rahmen bietet.
Kostenübernahme
Die Friedrich-Husemann-Klinik ist ein Akut-Krankenhaus und hat daher einen Versorgungsauftrag nach § 108 Sozialgesetzbuch V. Der Aufenthalt wird daher von allen Krankenkassen bezahlt.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen genügt die stationäre Einweisung des ambulant behandelnden Arztes oder der ambulant behandelnden Ärztin. Bei einer privaten Krankenversicherung benötigen wir von Ihrer Krankenkasse eine schriftliche Kostenzusage.
Alle Patientinnen und Patienten haben zudem die Möglichkeit gegen einen Aufpreis die Wahlleistung „Unterkunft und Verpflegung“ oder auch eine „Wahlarzt-Behandlung“ in Anspruch zu nehmen. Bei zusatzversicherten Patientinnen und Patienten sowie bei privat-versicherten Patientinnen und Patienten werden diese Kosten üblicherweise von ihrer Krankenkasse getragen. Sofern Sie einen Aufnahmetermin bei uns erhalten haben, ist es bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen in aller Regel hilfreich, sich bei Unklarheiten zur Frage der Kostenübernahme vorab mit Ihrer Krankenkasse darüber abzustimmen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, sind wir Ihnen dabei gerne behilflich.