| Stationäre
Leistungen und Tarife |
|
Dieser Pflegekostentarif tritt am 01.01.2012 in Kraft |
||||||||||
|
I.
II. III. IV. V. VI. |
Allgemeines
zu stationären Leistungen und Aufnahme Allgemeines zu Entgelten Entgelte für allgemeine Krankenhausleistung Zuschläge Entgelte für Wahlleistung Entgelte für Begutachtung |
|||||||||
|
Falls
Sie als Patient aufgenommen werden wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren
behandelnden Psychiater oder Hausarzt.
|
||||||||||
|
1)
|
Das
Krankenhaus berechnet |
|||||||||
|
Ab
01.12.2012 berechnet das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen
wie folgt: |
||||||||||
|
€
€ |
66,86
124,53 |
Basispflegesatz
/ Tag |
||||||||
|
Wir sind gesetzlich verpflichtet, nachfolgende Zuschläge zu berechnen:
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse diese Leistungen. Hinweis
für Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen |
||||||||||
| Für
die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistung in Anspruch genommenen
Wahlleistungen werden gesondert berechnet: |
||||||||||
| 1) 2) |
Ärztliche
Leistungen aller an der Behandlung beteiligten Stationen, |
|||||||||
Einbettzimmer: Zweibettzimmer: |
€ 64,00 Zuschlag je Berechnungstag € 43,00 Zuschlag je Berechnungstag |
|||||||||
| 1) 2) 3) |
Mit
dem Entgelt für II. sind nicht abgegolten stationäre ärztliche
Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Gutachten. Diese Leistungen
werden vom liquidationsberechtigten Arzt oder vom Krankenhaus berechnet. Daneben werden Schreibgebühren für das Gutachten erhoben, je angefangene Seite € 4,00. Es werden Porto- und Versandkosten berechnet. |
|||||||||