Stationäre Leistungen und Tarife

Dieser Pflegekostentarif tritt am 01.01.2012 in Kraft

I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
Allgemeines zu stationären Leistungen und Aufnahme
Allgemeines zu Entgelten
Entgelte für allgemeine Krankenhausleistung
Zuschläge
Entgelte für Wahlleistung
Entgelte für Begutachtung


I. Allgemeines zu stationären Leistungen und Aufnahmenach oben

Falls Sie als Patient aufgenommen werden wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Psychiater oder Hausarzt.

Dieser möge sich telefonisch die leitenden Ärzte, Frau Dr. Kaufmann oder Herrn Dr. Rißmann wenden.

Auch eine schriftliche Anmeldung ist möglich; eventuell mit beigefügten früheren Arztberichten.

Für ein weites Spektrum psychiatrischer und neurologischer Erkrankungen stellen wir gezielte Behandlungsangebote für Patienten über 18 Jahre zur Verfügung.

Die Behandlung findet auf sieben Stationen statt.

  • eine geschlossene
  • vier fakultativ schliessbaren und
  • zwei offenen Stationen
     


II. Allgemeines zu Entgeltennach oben

1)



2)



3)


Das Krankenhaus berechnet
     
a) allgemeine Pflegesätze
      b) Entgelte für Wahlleistungen

Bei Verlegung darf nur das aufnehmende Krankenhaus den Pflegesatz für den Verlegungstag berechnen. Fallen Aufnahme- und Verlegungstag zusammen, so kann auch das abgebende Krankenhaus einen Tag berechnen.

Nimmt die Patientin oder der Patient die vom Krankenhaus gebotene Leistungen
(z.B. Tagesverpflegung) nicht oder nicht voll in Anspruch, tritt eine Minderung
des Pflegesatzes nicht ein.


III. Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungnach oben

Ab 01.12.2012 berechnet das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen wie folgt:
 

€ 
€ 
  66,86
124,53
 

Basispflegesatz / Tag
Abteilungspflegesatz / Tag


IV. Zuschlägenach oben

Wir sind gesetzlich verpflichtet, nachfolgende Zuschläge zu berechnen:

  • ein DRG-Systemzuschlag
    in Höhe von € 1,14(Stand: 01.01.2012)
  • ein Zuschlag nach §§ 137 und 135a SGB V
    in Höhe von € 0,93 (Stand: 01.01.2012)
  • ein Zuschlag zur Qualitätssicherung (GBA / IQWiG)
    in Höhe von € 1,34 und
  • ab dem 01.01.2012 ein "Ausbildungskostenzuschlag"
    in Höhe von € 87,70 je vollstationärer Aufnahme

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse diese Leistungen.

Hinweis für Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen

Nach geltendem Recht müssen wir von gesetzlich Versicherten im Auftrag ihrer Krankenkasse für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr € 10,00 / Tag Eigenbeteiligung einzuziehen und an diese weiter leiten.


V. Entgelte für Wahlleistungnach oben

Für die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistung in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert berechnet:
 
1)













2)



Ärztliche Leistungen aller an der Behandlung beteiligten Stationen,
der Konsiliarärzte und der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen.
Die ärztlichen Leistungen der jeweiligen Stationen werden von den liquidationsberechtigten Ärzten gesondert berechnet.
Die Liquidation erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Liquidationsberechtigt sind:
     Frau Dr. med. Elisabeth Kaufmann
      Herr Dr. med. Wolfgang Rißmann
      Frau Dipl. med. Heike Rönnefarth


Die ärztlichen Leistungen und die der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen werden von diesen nach den für sie geltenden Tarifen berechnet.

Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer


Einbettzimmer:
Zweibettzimmer:



€ 64,00 Zuschlag je Berechnungstag
€ 43,00 Zuschlag je Berechnungstag


VI. Entgelte für Begutachtungnach oben

1)



2)


3)
Mit dem Entgelt für II. sind nicht abgegolten stationäre ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Gutachten. Diese Leistungen werden vom liquidationsberechtigten Arzt oder vom Krankenhaus berechnet.

Daneben werden Schreibgebühren für das Gutachten erhoben,
je angefangene Seite € 4,00.

Es werden Porto- und Versandkosten berechnet.