| Stationäre
Leistungen und Tarife |
|
Dieser Pflegekostentarif tritt am 01.01.2010 in Kraft |
||||||||||
|
I.
II. III. IV. V. VI. |
Allgemeines
zu stationären Leistungen und Aufnahme Allgemeines zu Entgelten Entgelte für allgemeine Krankenhausleistung Zuschläge Entgelte für Wahlleistung Entgelte für Begutachtung |
|||||||||
|
Falls
Sie als Patient Aufnahme bei uns suchen, wenden Sie sich bitte an Ihren
behandelnden Psychiater oder Hausarzt. Dieser möge sich telefonisch
an die leitenden Ärzte, Frau Dr. Kaufmann oder Herrn Dr. Rißmann
wenden; am besten Montag bis Freitag in der Zeit von 8.45 Uhr bis 9.20
Uhr. |
||||||||||
|
1)
|
Das
Krankenhaus berechnet |
|||||||||
|
Ab
01.01.2010 berechnet das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen
wie folgt: |
||||||||||
|
€
€ |
65,71
122,31 |
Basispflegesatz
/ Tag |
||||||||
|
Seit
dem 01.01.2005 muß ein DRG-Systemzuschlag in Höhe von €
0,99 (Stand 01.01.2010), ein Zuschlag nach §§ 91 und 139a
SGB V in Höhe von € 0,87 (Stand 01.01.2010) und Zuschlag
zur Qualitätssicherung (BQS und GwQiK) von € 1,28 je
abgerechnetem Krankenhausaufenthalt erhoben
werden. Hinweis
für Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen |
||||||||||
| Für
die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistung in Anspruch genommenen
Wahlleistungen werden gesondert berechnet: |
||||||||||
| 1) 2) |
Ärztliche
Leistungen aller an der Behandlung beteiligten Stationen, der Konsiliarärzte
und der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen. |
|||||||||
Unterbringung im Einbettzimmer: Unterbringung im Zweibettzimmer: |
€ 63,00 Zuschlag je Berechnungstag € 43,00 Zuschlag je Berechnungstag |
|||||||||
| 1) 2) 3) |
Mit
dem Entgelt für I. sind nicht abgegolten stationäre ärztliche
Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Gutachten. Diese Leistungen
werden vom liquidationsberechtigten Arzt oder vom Krankenhaus berechnet. Daneben werden Schreibgebühren für das Gutachten erhoben, je angefangene Seite € 4,00. Es werden Porto- und Versandkosten berechnet. |
|||||||||