Stationäre Leistungen und Tarife

Dieser Pflegekostentarif tritt am 01.01.2010 in Kraft

I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
Allgemeines zu stationären Leistungen und Aufnahme
Allgemeines zu Entgelten
Entgelte für allgemeine Krankenhausleistung
Zuschläge
Entgelte für Wahlleistung
Entgelte für Begutachtung


I. Allgemeines zu stationären Leistungen und Aufnahmenach oben

Falls Sie als Patient Aufnahme bei uns suchen, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Psychiater oder Hausarzt. Dieser möge sich telefonisch an die leitenden Ärzte, Frau Dr. Kaufmann oder Herrn Dr. Rißmann wenden; am besten Montag bis Freitag in der Zeit von 8.45 Uhr bis 9.20 Uhr.
Auch eine schriftliche Anmeldung ist möglich; eventuell mit beigefügten früheren Arztberichten.

Für ein weites Spektrum psychiatrischer und neurologischer Erkrankungen stellen wir gezielte Behandlungsangebote für Patienten über 18 Jahre zur Verfügung.

Die Behandlung findet auf sieben Stationen statt (zwei geschlossenen, drei fakultativ schliessbaren und zwei offenen Stationen).
 


II. Allgemeines zu Entgeltennach oben

1)



2)



3)


Das Krankenhaus berechnet
     
a) allgemeine Pflegesätze
      b) Entgelte für Wahlleistungen

Bei Verlegung darf nur das aufnehmende Krankenhaus den Pflegesatz für den Verlegungstag berechnen. Fallen Aufnahme- und Verlegungstag zusammen, so kann auch das abgebende Krankenhaus einen Tag berechnen.

Nimmt die Patientin/der Patient die vom Krankenhaus gebotene Leistungen
(z.B. Tagesverpflegung) nicht oder nicht voll in Anspruch, tritt eine Minderung
des Pflegesatzes nicht ein.


III. Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungnach oben

Ab 01.01.2010 berechnet das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen wie folgt:
 

€ 
€ 
  65,71
122,31
 

Basispflegesatz / Tag
Abteilungspflegesatz / Tag


IV. Zuschlägenach oben

Seit dem 01.01.2005 muß ein DRG-Systemzuschlag in Höhe von € 0,99 (Stand 01.01.2010), ein Zuschlag nach §§ 91 und 139a SGB V in Höhe von € 0,87 (Stand 01.01.2010) und Zuschlag zur Qualitätssicherung (BQS und GwQiK) von € 1,28 je abgerechnetem Krankenhausaufenthalt erhoben werden.
Ab dem 01.01.2010 muss ein Ausbildungszuschlag von € 84,16 je vollstationärer Aufnahme berechnet werden.
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse diese Leistungen.

Hinweis für Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen

Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, von gesetzlich Versicherten im Auftrag Ihrer Krankenkasse für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr € 10,00 / Tag Eigenbeteiligung einzuziehen und an diese weiter zu leiten.


V. Entgelte für Wahlleistungnach oben

Für die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistung in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert berechnet:
 
1)













2)



Ärztliche Leistungen aller an der Behandlung beteiligten Stationen, der Konsiliarärzte und der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen.
Die ärztlichen Leistungen der jeweiligen Stationen werden von den liquidationsberechtigten Ärzten gesondert berechnet.
Die Liquidation erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Liquidationsberechtigt sind:
     Frau Dr. med. Elisabeth Kaufmann
     Frau Dr. med. Sylvia Köhler
     Herr Dr. med. Wolfgang Rißmann

Die ärztlichen Leistungen und die der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen werden von diesen nach den für sie geltenden Tarifen berechnet.

Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer


Unterbringung im Einbettzimmer:
Unterbringung im Zweibettzimmer:


€ 63,00 Zuschlag je Berechnungstag
€ 43,00 Zuschlag je Berechnungstag


VI. Entgelte für Begutachtungnach oben

1)



2)


3)
Mit dem Entgelt für I. sind nicht abgegolten stationäre ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Gutachten. Diese Leistungen werden vom liquidationsberechtigten Arzt oder vom Krankenhaus berechnet.

Daneben werden Schreibgebühren für das Gutachten erhoben,
je angefangene Seite € 4,00.

Es werden Porto- und Versandkosten berechnet.